FAQ

Beim Einreichen von Gewährleistungsanträgen müssen folgenden Dokumente wie,

  • Einbau- und- Ausbaurechnung der Fachwerkstatt,
  • vollständig ausgefüllter Gewährleistungsantrag mit detaillierter Beschreibung des Sachmangels,
  • OBD-Fehlerprotokolle für alle diagnosefähigen Systeme sowie Produkte (s. Anhang A!),
  • falls vorhanden, Fotos und Filme immer vollständig eingereicht werden.

Eine Reklamation von Reparatursätzen (z. B. Steuerkettensätze) kann nur eingereicht werden, wenn alle von PartsTec gelieferten Teile auch verbaut wurden. Sollte es zu einer Beanstandung kommen,  müssen immer alle ursprünglich beinhalteten Einzelteile an PartsTec zurück gesendet werden.

Um solche Fälle vollständig und fachgerecht prüfen zu können, ist es unabdingbar, dass uns alle Einzelteile für eine anwendungsspezifische Untersuchung vorliegen.

OE-, Gebraucht- bzw. Fremdteile als Ersatz für Einzelteile von PartsTec werden nicht akzeptiert!

Sollten Einzelteile des Reparatursatzes fehlen, wird die Gewährleistung nicht überprüft und aus formellen Gründen abgelehnt.

Nachträglich eingereichte Einzelteile werden nicht akzeptiert!

Die zu reklamierten Teile müssen im ursprünglichen Schadenszustand sein, um diese ordnungsgemäß prüfen zu können und um eventuelle Manipulationen im Vorfeld auszuschließen, d. h. die Teile dürfen vor der Einreichung nicht demontiert oder geändert werden!

Demontierte oder geänderte Teile führen unweigerlich zu einer Ablehnung des Antrags!

Einen interaktiven Gewährleistungsantrag von PartsTec zum Herunterladen finden Sie auf unserer

Webseite unter: https://partstec-group.com/Downloads/Sachmangelantrag_2020_web.pdf Bei Unklarheiten oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Reklamationsabteilung.

E-Mail: reklamation@partstecgroup.com
Telefon: +49 9193 5033 170

Bitte wenden Sie sich an den für Ihr Gebiet zuständigen Vertriebsmitarbeiter.